Halloween-Party in der Grundschule
In diesem Jahr fand zum ersten Mal am 27.10.2017 eine vom Schulverein der Grundschule organisierte Halloween-Party statt. Nachdem sich 73 Kinder angemeldet hatten, erschienen auch pünktlich um 17 Uhr etliche Geister, Skelette, Hexen und sonstige schaurige Gestalten in der Schule.
Der Schulverein hatte für die passende Stimmung die Pausenhalle ein wenig gruselig geschmückt und sogar eine Nebelmaschine besorgt. Für das leibliche Wohl war ebenfalls mit schaurig anmutenden Leckereien wie z.B Mumienwürstchen, Spinnen-Bouletten und Grusel-Wackelpudding gesorgt.
Die Stimmung war super und so verging die Zeit mit Tanzen, Spielen und Naschen wie im Flug. Viele der Kinder wollten nach den zwei Stunden noch gar nicht mit ihren Eltern wieder nach Hause gehen.
Nach dieser gelungenen Veranstaltung einen herzlichen Dank für die Unterstützung bei der Vorbereitung und Aufsicht – aber auch an alle Eltern, die durch ihre Mitgliedschaft im Schulverein dazu beigetragen haben, dass wir diese Party für die Kinder durchführen konnten.
Organisation/Fotos: Mitglieder des Schulvereins
Text: Tanja Harder
Fotos: Maike Blumenberg
Wie jedes Jahr, fand kürzlich in der Turnhalle der Grundschule Ringelheim ein Kinderbasar statt.
Die Organisatorin des Basars ist Ute Cramm.
Durch die MIthilfe von vielen ehrenamtlichen Müttern ist dieser Basar immer sehr erfolgreich. Auch durch den Verkauf von Kaffee und Kuchenspenden bleibt regelmäßig ein Überschuss in der Kasse, der als Spende z.B. auf den Kindergarten, die EWAU und der GS-Ringelheim verteilt wird.
In diesem Frühjahr erhielten wir eine Spende von 350,00 Euro.
Der Schulverein freut sich sehr, regelmäßig mit einer Spende bedacht zu werden!
Im Namen des Schulvereins
Sandra Ahrens
Auch in diesem Jahr fanden wieder die Bundesjugendspiele statt – dieses Mal am 09.06.2016. Leider war das Wetter nicht ganz so schön, doch so musste immerhin keiner übermäßig schwitzen. Unsere Kinder haben wieder ihr Bestes gegeben und alle Disziplinen meisterhaft absolviert.
Um danach die verlorenen Energien wieder aufzuladen, hat auch in diesem Jahr der Schulverein für das gesunde Frühstück gesorgt. So konnten die Kinder im Anschluss an die sportlichen Leistungen das leckere Buffet stürmen. Die leuchtenden Augen und die Begeisterung der Kinder waren der schönste Dank für alle Mütter, die geholfen haben beim Planen, Einkaufen, Schnippeln, Vorbereiten und wieder Aufräumen.
Dafür auch von mir einen herzlichen Dank für die Unterstützung - auch an alle Eltern, die durch ihre Mitgliedschaft im Schulverein dazu beigetragen haben, dass wir in diesem Jahr das gesunde Frühstück wieder anbieten konnten.
Text/Fotos: Tanja Harder
Fotos: Andrea Westermann
Salzgitter-Ringelheim, 30. November 2015
Liebe Eltern,
am 16. November 2015 fand die diesjährige Mitgliedersammlung des Schulvereins der Grundschule Ringelheim statt. Da an diesem Abend vieles besprochen und entschieden wurde, möchten wir Sie mit diesem Schreiben kurz darüber informieren.
Den anwesenden Eltern wurde ein Rückblick über das vergangene Schuljahr und den damit verbundenen Aktivitäten, sowie die Finanzlage des Schulvereins präsentiert.
Desweiteren haben wir an diesem Abend beschlossen die Schulvereinssatzung um einen Familienbeitrag zu ergänzen. Für Interessierte kann die Satzung über die Schulhomepage eingesehen werden. Außerdem haben wir einen neuen Vorstand gewählt.
Die Ämter werden ab sofort wie folgt wahrgenommen:
1. Vorsitzende Tanja Harder
Stellvertreterin Desiree Daeder
Kassiererin Anja Maibohm
Kassenprüferin Kathrin Puppel (für ein Jahr)
Kassenprüferin Maike Blumenberg (für zwei Jahre)
Wir werden, mit Ihrer Hilfe und finanziellen Unterstützung weiterhin bemüht sein, im Rahmen unserer Möglichkeiten das Schulleben aktiv mitzugestalten und für unsere Kinder ein angenehmes und lernfreundliches Umfeld zu schaffen, daher würden wir uns über weitere Mitglieder natürlich freuen.
Die Bankverbindung bei der Sparkasse Goslar/Harz lautet DE05 2685 0001 0183 0238 86.
Als neues Projekt haben wir vor, die in die Jahre gekommene Leseecke neu herzurichten und für unsere Kinder gemütlich zu gestalten. Als finanzielle Unterstützung haben wir, wie man bereits in der Zeitung lesen konnte, dafür bereits eine zweckgebundene Förderung vom Ortsrat Süd der Stadt erhalten.
Im Namen des Schulvereins
Tanja Harder Desiree Daeder Anja Maibohm
Satzung
des Schulvereins der Grundschule Ringelheim
§ 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
Der Verein trägt den Namen „Schulverein Salzgitter-Ringelheim" und hat seinen Sitz in 38259 SZ-Ringelheim, Silberkamp 2.
Der Verein unterstützt die Schule in ihren wirtschaftlichen und kulturellen Bestrebungen für die Kinder. Der Satzungszweck dient insbesondere dazu, in engem Kontakt zu den Lehrkräften Projekte zu fördern, für die sonst nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 2 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können die Erziehungsberechtigten der Schulkinder werden. Da die Aufwendungen allen Schülern zugute kommen, sollten möglichst alle Eltern Mitglied werden.
Außerdem können alle sonstigen natürlichen und juristischen Personen förderndes Mitglied werden.
Der Beitritt erfolgt durch Zahlung des ersten Beitrages.
Die Mitgliedschaft gilt für das laufende Schuljahr und endet durch Einstellung der Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Ein Austritt kann auch jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand erfolgen. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 3 Beiträge
Der Beitrag kann von jedem Mitglied selbst festgelegt werden, darf jedoch 12,-- Euro je Schuljahr nicht unterschreiten. Bei mehreren Kindern an der Schule gilt ein Familienbeitrag von mindestens 18,-- Euro. Er ist im ersten Quartal des jeweiligen Schuljahres fällig.
§ 4 Organe des Vereins
1. Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung umfasst alle Vereinsmitglieder. Die Angelegenheiten des Vereins werden, soweit sie nicht vom Vorstand wahrgenommen werden, durch sie geordnet. Sie ist das oberste Organ des Vereins.
Sie tagt mindestens einmal jährlich. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand durch schriftliche Einladung mindestens 14 Tage vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Anträge zur Tagesordnung sind dem Vorstand spätestens 7 Tage vorher schriftlich einzureichen. 2
Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende oder sein Stell-vertreter oder ein vom Vorstand zu bestimmender Vertreter. Über die Versammlung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterschreiben ist.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mit-glieder beschlussfähig. Sie fassen die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit entspricht der Ablehnung.
Die Erziehungsberechtigten haben pro Kind nur eine Stimme. Fördernde Mitglieder haben kein Stimmrecht.
Bei Beschlüssen über Satzungsänderungen ist eine 3/4 Mehrheit der Anwesenden erforderlich. Mit einer 2/3 Mehrheit sind Beschlüsse über Anträge auf Abberufung des Vorstands oder eines Vorstandsmitgliedes zu entscheiden.
Außerdem wählt die Mitgliederversammlung zwei Kassenprüfer. Es wird jedes Jahr ein neuer Kassenprüfer für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie haben mindestens einmal im Jahr vor der Mitgliederversammlung die Kasse zu prüfen, Bericht zu erstatten und die Entlastung des Vorstandes zu beantragen.
Die Beschlüsse und Wahlen erfolgen, wenn keiner der Anwesenden widerspricht, durch Handheben. Bei Widerspruch erfolgt eine geheime Abstimmung.
2. Vorstand
Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und dem Kassenwart. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Er beruft die Organe ein und berichtet ihnen. Der Gesamtvorstand beschließt seine Ent-scheidungen mit einfacher Mehrheit. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Über seine Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig. Er bleibt bis zur Neu- bzw. Wiederwahl im Amt.
3. Beirat
Der Beirat besteht aus mindestens zwei Personen der Elternschaft pro Schul-klasse. Diese werden auf dem ersten Elternabend des Schuljahres berufen. Weitere Mitglieder können sich den im Verein direkt mitarbeitenden Mitgliedern (Beirat) jederzeit anschließen.
Der Beirat vertritt die Mitglieder in ihren Interessen gegenüber dem Vorstand.
§ 5 Voraussetzung für die Führung eines Amtes
Voraussetzung für die Führung eines Amtes (Beirat, Vorstand) ist die Mitgliedschaft im Verein. 3
§ 6 Vereinsauflösung
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck ein-berufenen Mitgliederversammlung mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen an die Grundschule Ringelheim, deren Leitung es unmittelbar und ausschließlich für schulische Zwecke im Sinne dieser Satzung zu verwenden hat.
Durch die Mitgliederversammlung vom 16.11.2015 beschlossen und genehmigt.
gez. Harder gez. Daeder
1. Vorsitzende Stellvertreterin