Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primarbereichs kann Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Wird Hitzefrei gegeben, werden nur die Schülerinnen und Schüler vorzeitig, d.h. abweichend von ihrem Stundenplan, nach Hause entlassen, wenn ein solches Verfahren mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen ist.